Ausbildungsordnung

  1. A. Einleitung
    1. Die Ausbildungsordnung wurde auf der Grundlage der Satzung des Blas-, Tanz- und Unterhaltungsorchester Keramische Werke Hermsdorf e. V. festgesetzt. Sie gilt für alle Orchestermitglieder, die sich in der musikalischen Aus- und Weiterbildung befinden.
    2. Für alle der Ausbildung betreffenden Fragen, über die in der Ausbildungsordnung nichts enthalten ist, gilt die Satzung des Vereins. Die Satzung geht entgegenstehenden Bestimmungen der Ausbildungsordnung voraus.
    3. Alle Musikschüler sind zur Einhaltung dieser Ausbildungsordnung verpflichtet. Mit Verstößen dagegen befasst sich der Vorstand. Grobe Verstöße gegen die Ausbildungsordnung werden von der Mitgliederversammlung des Vereins behandelt.
  2. B. Aufnahme des Musikschülers in die Nachwuchsausbildung des Vereines
    1. Die Aufnahme in den Musikverein ist für jeden Musikschüler ein besonderer Vertrauensbeweis. Jeder Schüler muss deshalb seine ganze Kraft einsetzen, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
    2. Der Schüler muss einen Mitgliedsantrag zur Aufnahme in das Blas-, Tanz- und Unterhaltungsorchester Keramische Werke Hermsdorf e. V. stellen, damit der Versicherungsschutz während der Ausbildungszeit gegeben ist. Ist der Schüler nicht unbeschränkt geschäftsfähig, so ist dieser Antrag von mindestens einem Erziehungsberechtigten zu stellen.
    3. Weiterhin ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages erforderlich. Mit seiner Unterschrift erkennt der Antragsteller die Satzung und die Ausbildungsordnung des Blas-, Tanz- und Unterhaltungsorchester Keramische Werke Hermsdorf e. V. mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten an.
  3. C. Pflichten des Musikschülers
    1. Das Ausbildungsziel besteht in der Aneignung von musikalischen Fähigkeiten auf Grundlage klassischer und moderner Literatur, welche das aktive Mitwirken im Blas-, Tanz- und Unterhaltungsorchester Keramische Werke Hermsdorf e. V. ermöglichen.Der Schüler verpflichtet sich, die für dieses Ausbildungsziel festgelegten Stunden pünktlich und regelmäßig zu besuchen, alle gestellten Aufgaben gewissenhaft zu erledigen und für den Instrumentalunterricht regelmäßig zu üben.
    2. Die Mitwirkung in Satzproben und Ensembleproben, Vorspielabenden und Schülerkonzerten sowie gesellschaftlichen Einsätzen im Auftrag des Musikvereins ist für den Schüler eine Auszeichnung und selbstverständliche Verpflichtung.
    3. Der Schüler hat die Möglichkeit, entsprechend seines Leistungsstandes Reifeprüfungen des Blasmusikverbandes Thüringen zu absolvieren. Jedes öffentliche Auftreten von Schülern als Instrumentalist oder Sänger sowie seine Mitwirkung in anderen Gruppen oder Ensembles bedarf während der Ausbildung im Musikverein der Genehmigung des Vorstandes.
    4. Die Schüler haben sich im Ausbildungsgebäude diszipliniert zu verhalten und die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten. Den Anordnungen des Vorstandes bzw. der Lehrkräfte ist stets Folge zu leisten. Schwere Disziplinverstöße, u. a. auch mehrfache unentschuldigte Versäumnisse oder längere Gebührenrückstände können zum fristlosen Ausschluss aus dem Musikverein führen.
    5. Das dem Schüler zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial ist von jedem Angehörigen und Schüler des Musikvereins schonend zu benutzen und sorgfältig zu verwahren. Die geliehenen Instrumente sind in tadellosem Zustand zu halten sowie regelmäßig zu pflegen. Etwaige schuldhafte Beschädigungen oder Verlust gehen zu Lasten des Schülers oder seines Erziehungsberechtigten.
    6. Die Unterrichtszeit wird durch den jeweiligen Musiklehrer nach Absprache mit dem Schüler festgelegt. Über die Anwesenheit wird vom Lehrer eine Liste geführt. Kann ein Schüler nicht zum Unterricht erscheinen, so muss er bei seinem Lehrer mindestens 2 Tage vor dem Unterricht entschuldigt werden. Sollte durch besondere Ereignisse ein Besuch des Unterrichtes über einen längeren Zeitraum nicht möglich sein, so ist dies mit dem Vorstand abstimmen.
  4. D. Pflichten des Musikvereines
    1. Das Blas-, Tanz- und Unterhaltungsorchester Keramische Werke Hermsdorf e. V. stellt die für die Ausbildung erforderlichen Instrumente, Musiklehrer, Räumlichkeiten und Notenmaterial bereit. Ein Anspruch auf gewünschte Instrumente, Musiklehrer, Räumlichkeiten und Notenmaterial besteht jedoch nicht. Der Verein unterstützt die Beschaffung von persönlichen Unterrichtsmaterial und Instrumenten.
    2. Der Musikverein organisiert den Instrumentalunterricht. Es wird wöchentlich eine Unterrichtsstunde im Instrumentalunterricht in der schulpflichtigen Zeit erteilt.
    3. Für die schnelle Integration des Schülers in das Orchester werden entsprechend des Leistungsstandes zusätzlich Satzproben durchgeführt.
    4. Die Kosten von angebotenen Qualifikationen und Reifeprüfungen des Blasmusikverbandes Thüringen werden anteilig durch den Musikverein übernommen.
  5. E. Beendigung des Ausbildung im Musikverein
    1. Die Ausbildung endet mit Erreichen des Ausbildungszieles.
    2. Von Seiten des Schülers kann die Ausbildung nur dann abgebrochen werden, wenn besonders zwingende Gründe vorliegen, wie Wohnungswechsel, Berufsausbildung, Wehrdienst, längerer Krankheit, u. ä.
    3. Der Ausbildungsvertrag ist durch einen der Vertragspartner unter Darlegung der Gründe schriftlich zum Schuljahresende zu kündigen.
  6. F. Allgemeine Vereinbarungen
    1. Vom Schüler versäumte Unterrichtsstunden werden nicht nachgegeben.
    2. Bei Erkrankung des Lehrers wird der Unterricht nach Möglichkeit von geeigneten Vertretungskräften erteilt. Bei anderweitiger Verhinderung der Lehrkraft ist der Unterricht nachzuholen.
  7. G. Gebührenbestimmungen
    1. Jeder Musikschüler, der an der musikalischen Ausbildung des Musikvereines teilnimmt, ist zur Zahlung von Unterrichtsgebühren verpflichtet. Diese Unterrichtsgebühren dienen ausschließlich der Deckung der Ausbildungskosten des Vereines.
    2. Die jährliche Ausbildungsgebühr ist im Oktober sowie März des Ausbildungsjahres jeweils zur Hälfte zu entrichten und unter Angabe von Name und Verwendungszweck auf das
    3. Konto 41 211
      BLZ 830 644 88
      bei der Raiffeisen-Volksbank Hermsdorfer Kreuz e. G. zu überweisen.

      Die Höhe der Ausbildungsgebühr orientiert sich an der Ausbildungsgebühr der Musikschule des Saale-Holzland-Kreises. Sie wird vom Vorstand des Vereins festgelegt und kann bei Eintritt besonderer Umstände durch ihn geändert werden.

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